Allgemeine Bedingungen
Wissenswertes / AGB – Sonnenchalets
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge bezugnehmend auf alle Unterkünfte (Chalets, Appartements und Doppelzimmer), die durch Sonnenchalets vermietet werden.
Anreise
Die Unterkünfte stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr für Sie bereit. Sollte die Unterkunft schon früher bezugsfertig sein, stellen wir sie Ihnen gerne auch vor 15.00 Uhr zur Verfügung.
Abreise
Wir ersuchen Sie, die Unterkunft bis 10.00 Uhr freizugeben. Sollten Sie den Tag noch nützen wollen, können Sie Ihr Auto auf dem Parkplatz stehen lassen.
Reservierung / Abrechnung
Die Reservierung ist mit der schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.
Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegendem Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung der Reisepreis.
Neben dem Reisepreis sind die Kosten für Endreinigung und Wäschepaket (Bettwäsche und Hand-/Badetücher) (obligatorisch), die örtlich festgelegte Kurtaxe und/oder sonstigen Gebühren sowie die eventuell gesondert abzuschließende Reiserücktrittsversicherung vor Anreise bzw. vor Ort zu zahlen.
Die Zahlung des Gesamtbetrages für die Vermietung erfolgt bei Schlüsselübergabe. Die Verrechnung aller weiteren Zusatzleistungen die im Laufe des Aufenthaltes anfallen, sind vor Ort sofort zu bezahlen.
Sie können Ihre Rechnung vor Ort gerne in bar, mit VISA, MASTERCARD oder mit EC-CARD (mit Pin-Code) bezahlen.
Bankverbindung
SP Tourist NP GmbH.
Raiffeisen Lutzmannsburg
IBAN: AT1833048000000225+5
BIC: RLBBAT52E048
alle Überweisungen spesenfrei für den Empfänger.
Hausordnung
Unsere Hausordnung beinhaltet wichtige Vorgaben, die auch Ihrer Sicherheit und Ihrem Wohlfühlen dienen. Wir bedanken uns für deren Einhaltung. Auf die Hausordnung wird separat verwiesen; diese ist integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung.
Stornobedienungen
Bis zu 3 Monate vor Anreise frei.
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom Gesamtpreis
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom Gesamtpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom Gesamtpreis danach 100 %.
Sonstiges
Einzelpreise verstehen sich pro Unterkunft/Nacht bei der angegebenen Maximalbelegung von 2 (Doppelzimmer) – 4 (Chalet) – 6 (Appartement) Personen je nach Kategorie. Mehrbelegungen werden über den Zusatzbettenpreis pro Pers/Nacht berechnet. Paketpreise beziehen sich auf deren Inhalte. Grundrisse und Skizzen sind Musterbeispiele, Änderungen vermindern nicht den Preis. Druckfehler und Irrtümer sind, trotz sorgfältiger Prüfung vorbehalten. Mit dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden ihre Gültigkeit.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Unterkünften zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Sonnenchalets. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragspartner
Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Vertragsabschluss, Anzahlung
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen. Der vereinbarte Preis schließt die jeweilige Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherberger allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöhen.
Beginn und Ende der Beherbergung
a) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räumlichkeiten ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
b) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
c) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen die Räumlichkeit bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
d) Wird eine Räumlichkeit erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
e) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10 Uhr freizumachen.
f) Der Gast erhält keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Häuser.
g) Der Beherberger kann dann, wenn der Gast am vereinbarten Abreisetag die Räumlichkeiten nicht fristgerecht freigibt, aufgrund der verspäteten Räumung der Räumlichkeit für diese vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr, 50% des vollen Logierpreises und ab 18.00 Uhr, 100 % in Rechnung stellen.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergers. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Bei von Gästen nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten, hat der Beherberger die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räumlichkeiten sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Beistellung einer Ersatzunterkunft
a) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
b) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Räumlichkeiten unbenützbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
c) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
Rechte und Pflichten des Gastes
a) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.
b) Bei Beginn des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Vouchers usw. anzunehmen.
c) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder Dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Beherberger in Anspruch zu nehmen.
Rechte und Pflichten des Beherbergers
a) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgeltes oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherbergungsbetrieb das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. ( gesetzliches Zurückbehaltungsrecht)
b) Der Beherberger hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers)
c) Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen
d) Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:
§ Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten
§ Sonderleistungen die gesondert in Rechnung gestellt werden (z.B. Frühstücksservice, Bettwäsche, Bade- und Handtücher, Zeitungen, Telefonate, FAX- und Internetdienste, etc.)
§ Ortstaxen
Haftung des Beherbergers
a) Der Beherberger haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
b) Der Beherberger haftet dem Gast nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
c) Die Haftung auf einem von dem Beherberger zur Verfügung gestellten Abstellplatz für ein Fahrzeug beschränkt sich auf die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
Tierhaltung
a) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
b) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Verlängerung der Beherbergung
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.
Beendigung der Beherbergung
a) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
b) durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger
c) wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.
d) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
i. Von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
ii. Von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
iii. Die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren Frist nicht bezahlt
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Anstelle der ungültigen gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.
HAUSORDNUNG
Wir begrüßen alle unsere Gäste aufs Herzlichste und heißen Sie im Sonnenchalets-Resort
willkommen.
Die Bestimmungen der Hausordnung sind von allen Benützern dieses Resorts
zu beachten. Die Hausordnung dient der Vorsorge für die Sicherheit und
Ordnung. Mit dem Betreten der Anlage/n bzw. mit Beginn der Beherbergung
anerkennen Sie diese Hausordnung.
Jeder Zutritt auf das Areal bzw. alle Unterkünfte des Sonnenchalets-Resorts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Jede Haftung der Betreiberin der Sonnenchalets (SP Tourist NP GmbH.) und deren Organen und Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Schäden im Zusammenhang mit der Benützung der Liegenschaften, der Gebäude und sonstiger Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Eltern sind für Ihre Kinder und allenfalls von ihnen verursachte Schäden haftbar.
Gefahren innerhalb des Grundstückes sind nicht ausdrücklich gekennzeichnet.
Wir ersuchen um Einhaltung und Beachtung dieser Hausordnung. Sollten uns durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften Schäden entstehen, werden wir diese in Rechnung stellen.
- Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für den/die Mieter des Mietobjektes, einschließlich deren Beschäftigten, sowie Besucher und Personal.
- Anreise – bis 15 Uhr bezugsfertig.
- Abreise – Am Abreisetag bitten wir Sie, das Haus bis spätestens 10 Uhr freizugeben.
- Die im Prospekt angegebene (oder die vertraglich vereinbarte) Personenanzahl pro Unterkunft darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden. Bei Zustimmung bleibt eine Erhöhung des Preises vorbehalten. Die Überlassung bedarf der schriftlichen Zustimmung, wobei Name und Anschrift der zusätzlichen Personen mitzuteilen sind. Bei Verletzung dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer aufzuheben und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
- Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Hauses. Bei höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat derVermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen.
- In den Unterkünften gilt generelles Rauchverbot.
- Der Gast verpflichtet sich den Mietgegenstand und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände, Geräte und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen und Geräten, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.
- Alle behördlichen Vorschriften (insbesondere solche der Orts-, Bau- oder Feuerpolizei,der Sanitätsbehörden, etc) sind von den Mietern auch dann einzuhalten, wenn hierüber im Mietvertrag unter „Hausordnung“ keine Regelungen getroffen werden.
- Jedes, die übrigen Nutzer des Hauses störende oder diesen nicht zumutbare Verhalten ist zu unterlassen; insbesondere ist das Lärmen, Singen und Musizieren außerhalb der Mieträume grundsätzlich untersagt. Auch innerhalb der Mieträume haben die Mieter darauf zu achten, dass die übrigen Nutzer der Anlage durch Geräusche nicht gestört werden. Von 22.00 – 6.00 Uhr ist unbedingt Ruhe zu halten.
- Zu unterlassen sind weiters Gefährdungen oder Belästigungen von Mitbewohnern, Passanten, etc. durch Staubentwicklung, Ausschütten, Ausgießen oder sonstiges Verbreiten von Flüssigkeiten, übel riechenden oder gesundheitsschädlichen Substanzen etc.
- Beschädigungen und Verunreinigungen des Hauses, der Hof- und Gartenflächen sind zu unterlassen. Für die Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen bei vom Mieter veranlassten Reparaturen und sonstigen Arbeiten, Lieferungen, etc sowie durch in seiner Obhut befindliche Tiere hat der Mieter aufzukommen.
- Abfälle dürfen nicht in Klosettmuscheln oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Sie sind vielmehr in die dafür bestimmten Müllgefäße zu geben. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Im Übrigen ist die Lagerung leicht entzündbarer oder gesundheitsgefährdender Stoffe, wie Treib- oder Explosivstoffe u.ä., innerhalb und außerhalb der Mieträume ausnahmslos untersagt. Lagerfeuer sind verboten.
- Das benutze Geschirr ist zu säubern. Bei der Abreise sind alle mitgebrachten Lebensmittel und Essensreste mitzunehmen.
- Die zugewiesenen Stellplätze für PKW´s befinden sich direkt neben den Unterkünften.
- Zur Vermeidung witterungsbedingter Schäden ist dafür Sorge zu tragen, dass Türen und Fenster sowohl innerhalb des Mietgegenstandes als auch in den übrigen Teilen des Hauses bei Wind, Regen, Schnee und Frost ordnungsgemäß geschlossen bleiben. Die Mieträume sind ordnungsgemäß zu lüften und zu heizen. Die Wasserleitungen sind bei Unterbrechungen der Versorgung oder längerer Abwesenheit der Benützer abzusperren. Balkone und ähnliche, zum Mietgegenstand gehörende Flächen sind von Schnee und sonstigen außergewöhnlichen Belastungen freizuhalten.
- Im Notfall hat der Beherberger das Recht, ohne Ankündigung bzw. Rücksprache mit dem Mieter, die Unterkunft zu betreten.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt, Vielmehr tritt anstelle der unwirksamen Bestimmung entweder die „neue“ Hausordnung vor Ort oder rückwirkend die gesetzlich zulässige oder eine solche wirksame, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
Notdienst – bitte verwenden Sie den EU-Notruf 112
Nächstgelegenes Krankenhaus (ca. 15 km ): A.ö. Krankenhaus Oberpullendorf
Adresse: Spitalstraße 32, 7350 Oberpullendorf Telefon: 057 9793 4000